Die Notwendigkeit von Genehmigungen innerhalb von Bauprojekten kann einem Bauherrn auf vielfältige Weise begegnen: innerhalb einer Hausgartenplanung, beim Bauen in denkmalgeschützten Bereich, bei der Neuplanung eines Solarfeldes oder auch beim Bauen im Landschaftsschutzgebiet. Sehr oft ist das Einschalten eines Landschaftsarchitekten dann nicht nur Kür sondern Pflicht, denn der Landschaftsarchitekt ist eingabeberechtigt, wenn es z.B.um die Einhaltung besonderer Belange des Bebauungsplans geht.
Im Genehmigungsplan wird die Umsetzung der Bebauungsplanforderungen innerhalb der Planung aufgezeigt. Einige Baumaßnamen erfordern überdies eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sowie Kompensationsmaßnahmen. Das kann Baumaßnahmen in Landschafts- und Naturschutzgebieten betreffen oder Baumaßnahmen außerhalb der Bebauungsplangrenzen. Beispiele können ein Solarpark sein, wie innerhalb eines Projektes in Halle/Saale geschehen aber auch die Anlage oder Erweiterung eines Gestüts, wie beim Rappenhof in Leonberg geschehen.
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