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Ist ein Pool
genehmigungspflichtig?


Damit aus dem Traum
kein Alptraum wird

Jetzt ein erfrischendes Bad im eigenen Pool!


Gehen Ihnen solche Gedanken auch ab und an durch den Kopf, wenn Sie von Ihrer Terrasse sehnsüchtig auf die vor Ihnen liegende Rasenfläche schauen? Wie wäre es, wenn statt der Rasenfläche ein toller Pool wäre? Quasi Urlaubsfeeling non stop? Eine Poolparty mit coolen Drinks, oder endlich ein Wasserbecken, in dem Sie oder Ihre Kinder ungestört schwimmen können, ohne dass man Gefahr läuft, dass jemand auf sie draufspringt. Vielleicht noch eine Gegenstromanlage? Und abends beleuchtet? Die Prospekte der Hersteller legen Ihnen alle Möglichkeiten zu Füßen.
Doch mitten in Ihren Träumen kommt auf einmal ein Gedanke: darf ich das einfach so? Mir einen Pool einbauen lassen? Wenn Sie diesen Gedanken haben, können wir Sie bereits beglückwünschen. Denn durch eine fundierte Recherche ob Sie einen Pool einbauen lassen dürfen, haben Sie möglicherweise eine Menge Geld gespart.

Der belesene Bauherr greift schnell zur Landesbauordnung und schaut nach: aha! Da steht es schon: Pools bis 100m3 sind in Baden-Württemberg verfahrensfrei. Prima! Den notwendigen Grundstücksgrenzenabstand von 2,00 bei einer Beckenlänge von 5m (sonst 2,50) m habe ich auch. Dann steht meinem Vorhaben ja nichts mehr im Weg, denn so groß soll er ja gar nicht werden!

Wir können da nur sagen: Vorsicht!



Die Tücke mit dem Bebauungsplan


Wenn Ihr Grundstück innerhalb einer bebauten Ortschaft liegt (und das tun die meisten Gebäude), gibt es einen Bebauungsplan. Und dieser gibt Auskunft darüber, was in Ihrem speziellen Fall gilt. Dort kann z.B. stehen, dass außerhalb der Baugrenzen keine baulichen Anlagen zugelassen sind, sondern Begrünung vorzusehen ist. Darin steht aber mit Sicherheit die sogenannte GRZ, die Grundflächenzahl. Diese besagt, wieviel Prozent der Grundstücksfläche mit baulichen Anlagen belegt sein dürfen. Gilt für Ihr Grundstück z.B. eine GRZ von 0,4 dann dürfen Sie maximal eine Grundstücksfläche von 40% mit baulichen Anlagen belegen. Jetzt fragen Sie sich vielleicht, was unter einer baulichen Anlage zu verstehen ist? Das sind alle Einbauten, die mit Baumaterial hergestellt sind, und fest mit dem Boden verbunden sind. Dazu gehören selbstverständlich Ihr Wohngebäude (die sogenannte Hauptanlage), aber auch Ihre Terrasse, Ihre Mauern und Ihre Wege im Garten (sogenannte Nebenanlagen). Auch die Gerätehütte gehört dazu.



Bebauungsplanausschnitt mit Angabe zur GRZ

in diesem Fall besagt die GRZ
dass maximal 30% von dem Grundstück überbaut werden dürfen



Was bedeutet das jetzt für Ihr Vorhaben, einen Pool einzubauen? Ist der Traum schon zerplatzt wie eine Seifenblase?
Das muss nicht sein. Wenn Ihr Garten groß genug ist, dann haben Sie so gut wie kein Problem. Wenn die GRZ mit dem Pool leicht überschritten wird, kann man eine Bewilligungsantrag zur Abweichung vom Bebauungsplan beim Bauamt stellen. Dafür empfehlen wir Ihnen jedoch unbedingt Kontakt mit einem Architekten oder Gartenarchitekten aufzunehmen. Dieser kann Sie beraten, was in die vorzulegenden Pläne rein muss. Wenn die GRZ deutlich überschritten wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen der Pool bewilligt wird, nicht besonders hoch.

Keinesfalls sollten Sie jedoch die Vorgaben ignorieren und sich sagen: was kümmert mich der Bebauungsplan. Mein Grundstück gehört mir und ich kann damit machen was ich will! Das ist leider ein Trugschluss, der Sie empfindlich teuer zu stehen kommen kann. Dann nämlich, wenn Ihr Pool aktenkundig wird und auf einen Sachbearbeiter trifft, dem die bebaute Fläche etwas groß vorkommt. Dann kann das Bauamt eine Rückbauverfügung anordnen, der Sie Folge zu leisten haben. Und dann kann es richtig teuer werden.
Wenn Sie sich jetzt noch fragen, wie kann denn mein Pool aktenkundig werden, wenn ich gar keinen Kontakt zum Bauamt hatte? Tja, dann empfehlen wir ihnen, sich einmal in Ihren Garten zu stellen und sich um 360° zu drehen. Zwar sollte man niemanden unter Generalverdacht stellen, aber die Erfahrung zeigt, dass die Nachbarn in der Regel sehr aufmerksam sind.


Fazit

lieber vorher schlau machen, oder einen Gartenarchitekten befragen. Damit Ihr Traum vom eigenen Pool Realität wird und nicht zum Alptraum wird.
Wir von B und S Gartenarchitektur beraten Sie gerne hierzu.




Sonnenhut auf Gartenstuhl mit der Aufschrift: welcome to the pool